Gemeinnützigkeit, Zweck und Aufgabe
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
1. Zweck des Vereins ist die Förderung von Kultur, Pflege des heimatlichen Schrifttums und Dokumentation der Gegenwart. Weiterer Zweck ist die Erhaltung von Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern sowie die Unterstützung und/oder die Durchführung von Maßnahmen zur Verschönerung des Stadtteils Ehrang-Quint und die Mitgestattung des Naherholungsraumes. Der Verein hat die Aufgabe, die Herausgabe der Ehranger Heimat (Schriftenreihe) fortzusetzen und darüber hinaus die Ehranger Geschichte zu erforschen und in Schriften darzustellen. Auch die Erstellung von Bild- und Tondokumenten können von ihm vorgenommen oder veranlasst werden. Der Verein organisiert auch den Vertrieb der Veröffentlichungen und der übernommenen Bestände der bereits erschienenen Bände der Schriftenreihe Ehranger Heimat.
2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. 4. Bei Auflösung des Verein oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins als Zustiftung an die Bürgerhaus Stiftung Henry Zingen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.